Wie viel bleibt netto vom Minijob? Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber? Kostenlos, ohne Anmeldung, direkt im Browser.
Mindestlohn 13,90 € · Minijob-Grenze 603 € · gewerblich & Privathaushalt · 2025 & 2026
603 €
Minijob-Grenze
ab Januar 2026
13,90 €
Mindestlohn
pro Stunde 2026
~43 h
Max. Stunden/Monat
bei Mindestlohn
0 €
Kosten für Sie
immer kostenlos
Alle kostenlosen Rechner rund um geringfügige Beschäftigung in Deutschland — aktuell für 2026.
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Verdienstgrenze 603 €, maximale Stundenzahl beim Mindestlohn & alle Änderungen ab Januar 2026.
Pauschalbeiträge, Umlagen U1/U2, Insolvenzumlage und Gesamtkosten auf einen Blick berechnen.
Verwandtes Tool
Gleitzone 538–2.000 €: reduzierte Sozialabgaben im Übergangsbereich berechnen.
Zum Rechner →bis 603 €/Monat — keine Sozialabgaben für Arbeitnehmer
538–2.000 €/Monat — reduzierte Abgaben (Gleitzone)
💡 Gut zu wissen
Bei 13,90 €/h Mindestlohn und der Grenze von 603 € darf ein Minijobber maximal ca. 43 Stunden pro Monat arbeiten.
Nr. 1 Minijob Rechner
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Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) liegt vor, wenn der monatliche Verdienst die Minijob-Grenze von 603 € (2026) nicht übersteigt. Arbeitnehmer zahlen auf diesen Verdienst grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge — lediglich ein optionaler Eigenbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ist möglich.
Der Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 € pro Stunde und gilt auch für Minijobber. Daraus ergibt sich bei der 603 €-Grenze eine maximale monatliche Arbeitszeit von ca. 43 Stunden.
Arbeitgeber tragen für gewerbliche Minijobs pauschale Abgaben von ca. 28–31 %: 15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung sowie Umlagen U1/U2 und die Insolvenzgeldumlage. Im Privathaushalt gelten reduzierte Sätze (5 % RV, 5 % KV).
Liegt der Verdienst zwischen 538 € und 2.000 € im Monat, greift der sogenannte Übergangsbereich (Gleitzone/Midijob). Hier zahlen Arbeitnehmer reduzierte, einkommensabhängig ansteigende Sozialabgaben. Zum Midijob Rechner →
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € pro Monat. Bis zu diesem Betrag zahlen Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge (außer einem optionalen Rentenversicherungsbeitrag) und keine Lohnsteuer.
Es gibt keine gesetzliche Stundenbegrenzung. Entscheidend ist der Verdienst: maximal 603 € pro Monat. Beim Mindestlohn von 13,90 € entspricht das ca. 43 Stunden pro Monat.
Arbeitgeber zahlen pauschal ca. 28–31 % auf den Bruttolohn: 15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung (gewerblich) sowie Umlagen U1/U2 und Insolvenzgeldumlage.
In der Regel nicht — der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit 2 % pauschal übernehmen. Alternativ ist eine Versteuerung nach Lohnsteuerklasse möglich, z. B. wenn der Arbeitnehmer mehrere Minijobs hat.
Beim Minijob (bis 603 €/Monat) zahlen Arbeitnehmer keine Sozialabgaben. Beim Midijob (538–2.000 €, Übergangsbereich) fallen reduzierte, einkommensabhängig steigende Sozialabgaben an.
Ja. Ein sozialversicherungspflichtiger Hauptjob und ein Minijob sind kombinierbar. Der Minijob bleibt abgabenfrei — aber nur ein Minijob darf neben dem Hauptjob ausgeübt werden.
Minijob-Grenze, Mindestlohn und Sozialversicherungssätze — jährlich aktualisiert für 2026.
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